Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen


Geltung


Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden

AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich innerhalb drei

Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird

hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen

keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung - auch ohne ausdrückliche Einbeziehung - auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.


Vergütung


Alle vom Anbieter angegebenen Entgelte des Anbieters sind umsatzsteuerfrei.

Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Sind dem Fotografen innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Der Kunde leistet an die Fotografin eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50€ mit Bestätigung des Angebotes.

Die Parteien vereinbaren eine Vorleistungspflicht des Kunden. Das gesamte Honorar ist spätestens am Shootingtag durch den Kunden an die Fotografin zu entrichten. Falls der Kunde das Honorar nicht vor Beginn des Shootings entrichtet hat, ist die Fotografin nicht zur Erbringung ihrer Leistung verpflichtet.

Für den Fall einer Absage eines Termins durch den Kunden, ist die Fotografin berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:


Stornierung bis zu 20 Kalendertagen vor Abwicklung des Auftrages = 20% des  vereinbarten Gesamthonorars

Stornierung bis zu 14 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 40% des vereinbarten Gesamthonorars

Stornierung bis zu bis 7 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 70% des vereinbarten Gesamthonorars


Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nur in angemessenem Umfang; Fahrtkosten sind in jedem Fall zu ersetzen. Die Aufnahmen werden nach Beendigung des Fotoshootings innerhalb angemessener Frist durch die Fotografin auf einem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Der Kunde trifft darin die die Bildauswahl. Die Übersendung der ausgewählten Aufnahmen erfolgt nach Wahl der Fotografin digital über Download oder durch Zusendung von gedruckten Bildern. Gedruckte Produkte werden unversichert per Post verschickt.


Nutzungsrechte der Fotografin


Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt. Die Fotografin ist Urheberin sämtlicher erstellter Fotografien nach § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses Recht ist nicht übertragbar. Die Fotografin bleibt daher auch nach Übergabe der Bilddateien an den Kunden die maßgeblich zur Verwertung Berechtigte an allen erstellten Bildern. Der Kunde berechtigt die Fotografin, die erstellten Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu verwerten (insb. zu veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, usw.). Die Fotografin ist zur Erteilung von Unterlizenzen und dem Weiterverkauf der Bilder berechtigt. Sollte es zu einer solchen Verwertung durch die Fotografin kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert. Die Fotografin ist berechtigt, Werke, welche bei oder anlässlich der Auftragsdurchführung erstellt werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die Fotografin ist insbesondere berechtigt, während der Auftragsdurchführung eigene Inhalte zu erstellen („Behind the Scenes“) und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen Aufnahmen zu erkennen ist. 4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, „Instagram-Filter“, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.


Nutzungsrecht Kunde


Mit der vollständigen Begleichung des vereinbarten Honorars der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen. Der Kunde erwirbt das einfache Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der übergebenen Aufnahmen. Dies beinhaltet:


  • die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art (ausschließlich zur eigenen Verwendung).
  • die Veröffentlichung der Bilder im Internet in eigenen Social Media Profilen und auf der eigenen Homepage sowie die Weitergabe an Dritte für derartige Verwendungen, wenn diese Dritten die Bilder ebenfalls nur in privatem Umfang nutzen. (hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Wasserzeichen zu verwenden.)
  • die Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts…) für den eigenen privaten Gebrauch.

Alle hiervon abweichenden Nutzungsarten sind nur mit vorheriger Gestattung der Fotografin zulässig.

Ohne die vorherige Gestattung der Fotografin ist insbesondere nicht gestattet:

  • der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder digitalen Dateien
  • die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte zur nicht ausschließlich rein privaten Nutzung
  • Jegliche eigene nicht rein private Verwendung der Bilder
  • das Verändern, Bearbeiten, Zuschneiden oder Umgestalten der Aufnahmen
  • Entfernung einer in den Aufnahmen enthaltenen Fotografensignatur

Durch Zahlung eines pauschalen Aufschlags von 100 % auf das vereinbarte Honorar der Fotografin erwirbt der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht an den übergebenen Fotografien. Die Fotografin ist dann ab Übertragung dieses Nutzungsrechts nicht mehr berechtigt, die Aufnahmen selbst – insbesondere in der oben dargestellten Art und Weise – zu verwerten. Die Übertragung von Unterlizenzen ist dem Kunden allerdings auch für den Fall der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin gestattet. Sämtliche Verwendungen der Aufnahmen außerhalb eines übertragenen Nutzungsrechtes stellen eine Urheberrechtsverletzung zulasten der Fotografin dar.


Haftung


Für Schäden und Verletzungen während des Shootings übernimmt der Fotograf keinerlei Haftung. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von ihm aufbewahrten Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.


Datenschutz


Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


Schadensersatz


Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials bleiben dem Fotografen für jeden Einzelfall Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk bleiben dem Fotografen für jeden Einzelfall Schadensersatzansprüche vorbehalten.